
§1 Geltungsbereich
Die AGB von Flow (im folgenden als
Dienstleister bezeichnet),
Delitzscher Landstraße 60, 04158 Leipzig,, gelten für alle Buchungen
des DJ und alle beauftragten Dienstleistungen wie Marketing,
Organisation und Durchführung der vertraglich vereinbarten
Veranstaltung.
Sollten AGB’s des Vertragsnehmers (im weiteren Veranstalter)
diesen Bedingungen widersprechen, sind die entsprechenden
Paragraphen der AGBs des Veranstalters nicht bindend.
Abweichungen von den AGB müssen schriftlich fixiert, von
beiden Parteien unterschrieben und dem Vertrag als Anlage
beigefügt werden.
Die Konventionalstrafe entfällt bei Stellung der technischen
Ausrüstung mit gleichwertigem Ersatzpersonal. In diesem Fall
wird durch den DJ ein Ersatz-DJ zu gleichen Konditionen wie
vereinbart gestellt. Der Veranstalter erhält zudem 15%
Preisnachlass auf die vereinbarte Gage.
§4 Haftung
Für Personen- oder Sachschäden während einer Veranstaltung
haftet ausschließlich der Veranstalter, soweit der Schaden nicht
durch grob fahrlässiges oder vorsätzliches Fehlverhalten des
Dienstleisters verursacht worden ist.
Für Schäden an Equipment und Tonträgern des Dienstleisters,
die während der Veranstaltung durch Gäste verursacht werden,
haftet der Veranstalter.
Eine entsprechende Haftpflichtversicherung wird empfohlen.
Schadenersatzansprüche sind dabei auf den aktuellen
Marktwert der eingesetzten Technik beschränkt.
§2 Gage und Zahlungsbedingungen
Die Höhe der Gage ergibt sich aus dem geschlossenen
Dienstleistungsvertrag und enthält alle vereinbarten Leistungen.
Der im Vertrag notierte Preis gilt als verbindlich und ist im
Nachhinein nicht rabatt- oder abzugsfähig.
Die Gage für DJ-Buchungen enthält generell alle Kosten für An-
und Abfahrt, musikalische Darbietung und für Reisewege über 250km zudem Kosten für
eine Übernachtung.
Zahlungen sind ohne Abzüge und ausschließlich direkt
vorzunehmen.
Folgende Zahlungsarten werden akzeptiert:
1. Barzahlung im direkten Anschluss an die Veranstaltung.
2. Bargeldlose Überweisung (Bankverbindung siehe Vertrag)
Bargeldlose Zahlungen müssen vor Veranstaltungsbeginn mit
einer bankquittiertem Überweisungsbeleg
glaubhaft nachgewiesen werden.
Die Gage ist bei Auftritten mit Beendigung der Veranstaltung
fällig. Mit Ablauf der Frist kommt
der Veranstalter mit der Zahlung in Verzug. Hierfür gelten
uneingeschränkt die Regelungen des BGB.
Unter Anwendung der Kleinunternehmerregelung gemäß §19
Abs.1 UStG wird für berechnete Leistungen keine
Mehrwertsteuer erhoben oder ausgewiesen.
§5 GEMA
Durch den DJ werden Veranstaltungen weder bei der GEMA
gemeldet, noch Zahlungen geleistet oder erstattet. Der
Dienstleister versichert, dass die eingesetzten digitalen
Mediadateien gemäß VR-Ö ordnungsgemäß lizensiert sind (unter
Vorbehalt der Rechtmäßigkeit dieses GEMA-Tarifes). Der
Veranstalter informiert sich selbständig über Meldepflichten
seiner Veranstaltung. Private, geschlossene Veranstaltungen
sind in der Regel von der GEMA befreit.
§3 Vertragsrücktritt
Ein Vertragsrücktritt durch den Veranstalter ist vor Beginn der
Veranstaltung jederzeit möglich. Dabei gelten folgende
Regelungen:
Rücktritt bis 7 Tage vor der Veranstaltung: kostenfrei
Rücktritt bis 1 Tag vor Veranstaltung: 10% der vereinbarten
Gage, mindestens jedoch 35,- Euro
Rücktritt bis zum Beginn der Veranstaltung: Vergütung der
entstanden Kosten und Aufwendungen plus 50,- Euro
Stornogebühr.
Bei Vertragsrücktritt aus wichtigem Grund kann nach Ermessen
des Dienstleisters von diesen Regelungen abgewichen werden.
Für ein Nichterscheinen des DJ am Veranstaltungstag wird eine
max. Konventionalstrafe in Höhe von 50% des vereinbarten
Preises an den Veranstalter fällig. Ausgenommen davon sind
Verhinderungen durch unabwendbare, nicht reparable, technisch
bedingte Ausfälle, Diebstahl bzw. Totalausfall, andere wichtige
Gründe (höhere Gewalt), Krankheit, Unfall oder Tod.
§6 Sonstiges
Der Dienstleister unterliegt weder in der Programmgestaltung
noch in seiner Darbietung Weisungen des Veranstalters, es sei
denn, es sind Sondervereinbarungen im Rahmen einer
Vorbesprechung getroffen. Der Dienstleister ist nur an die im
Vertrag vereinbarten Bedingungen gebunden. Umfangreiche
Moderationen müssen gesondert vereinbart werden und sind
kein genereller Bestandteil.
Stromversorgung, ggf. ein Regenschutz für die Technik (am
Anlagen-Aufstellungsort), alkoholfreie Getränke und einen
Parkplatz in unmittelbarer Nähe des Zugangs zum
Veranstaltungsort für die Dauer der Be- und Entladung des
Equipment stellt der Veranstalter kostenfrei zur Verfügung.
Sofern nichts anderes vereinbart ist, wird am Veranstaltungsort
mindestens ein Stromanschluss (230V/16A) in unmittelbarer
Nähe benötigt.





