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§1 Geltungsbereich

Die AGB von Flow (im folgenden als

Dienstleister bezeichnet),

Delitzscher Landstraße 60, 04158 Leipzig,, gelten für alle Buchungen

des DJ und alle beauftragten Dienstleistungen wie Marketing,

Organisation und Durchführung der vertraglich vereinbarten

Veranstaltung.

Sollten AGB’s des Vertragsnehmers (im weiteren Veranstalter)

diesen Bedingungen widersprechen, sind die entsprechenden

Paragraphen der AGBs des Veranstalters nicht bindend.

Abweichungen von den AGB müssen schriftlich fixiert, von

beiden Parteien unterschrieben und dem Vertrag als Anlage

beigefügt werden.

Die Konventionalstrafe entfällt bei Stellung der technischen

Ausrüstung mit gleichwertigem Ersatzpersonal. In diesem Fall

wird durch den DJ ein Ersatz-DJ zu gleichen Konditionen wie

vereinbart gestellt. Der Veranstalter erhält zudem 15%

Preisnachlass auf die vereinbarte Gage.

§4 Haftung

Für Personen- oder Sachschäden während einer Veranstaltung

haftet ausschließlich der Veranstalter, soweit der Schaden nicht

durch grob fahrlässiges oder vorsätzliches Fehlverhalten des

Dienstleisters verursacht worden ist.

Für Schäden an Equipment und Tonträgern des Dienstleisters,

die während der Veranstaltung durch Gäste verursacht werden,

haftet der Veranstalter.

Eine entsprechende Haftpflichtversicherung wird empfohlen.

Schadenersatzansprüche sind dabei auf den aktuellen

Marktwert der eingesetzten Technik beschränkt.

§2 Gage und Zahlungsbedingungen

Die Höhe der Gage ergibt sich aus dem geschlossenen

Dienstleistungsvertrag und enthält alle vereinbarten Leistungen.

Der im Vertrag notierte Preis gilt als verbindlich und ist im

Nachhinein nicht rabatt- oder abzugsfähig.

Die Gage für DJ-Buchungen enthält generell alle Kosten für An-

und Abfahrt, musikalische Darbietung und für Reisewege über 250km zudem Kosten für

eine Übernachtung.

Zahlungen sind ohne Abzüge und ausschließlich direkt

vorzunehmen.

Folgende Zahlungsarten werden akzeptiert:

1. Barzahlung im direkten Anschluss an die Veranstaltung.

2. Bargeldlose Überweisung (Bankverbindung siehe Vertrag)

Bargeldlose Zahlungen müssen vor Veranstaltungsbeginn mit

einer bankquittiertem Überweisungsbeleg

glaubhaft nachgewiesen werden.

Die Gage ist bei Auftritten mit Beendigung der Veranstaltung

fällig. Mit Ablauf der Frist kommt

der Veranstalter mit der Zahlung in Verzug. Hierfür gelten

uneingeschränkt die Regelungen des BGB.

Unter Anwendung der Kleinunternehmerregelung gemäß §19

Abs.1 UStG wird für berechnete Leistungen keine

Mehrwertsteuer erhoben oder ausgewiesen.

§5 GEMA

Durch den DJ werden Veranstaltungen weder bei der GEMA

gemeldet, noch Zahlungen geleistet oder erstattet. Der

Dienstleister versichert, dass die eingesetzten digitalen

Mediadateien gemäß VR-Ö ordnungsgemäß lizensiert sind (unter

Vorbehalt der Rechtmäßigkeit dieses GEMA-Tarifes). Der

Veranstalter informiert sich selbständig über Meldepflichten

seiner Veranstaltung. Private, geschlossene Veranstaltungen

sind in der Regel von der GEMA befreit.

§3 Vertragsrücktritt

Ein Vertragsrücktritt durch den Veranstalter ist vor Beginn der

Veranstaltung jederzeit möglich. Dabei gelten folgende

Regelungen:

Rücktritt bis 7 Tage vor der Veranstaltung: kostenfrei

Rücktritt bis 1 Tag vor Veranstaltung: 10% der vereinbarten

Gage, mindestens jedoch 35,- Euro

Rücktritt bis zum Beginn der Veranstaltung: Vergütung der

entstanden Kosten und Aufwendungen plus 50,- Euro

Stornogebühr.

Bei Vertragsrücktritt aus wichtigem Grund kann nach Ermessen

des Dienstleisters von diesen Regelungen abgewichen werden.

Für ein Nichterscheinen des DJ am Veranstaltungstag wird eine

max. Konventionalstrafe in Höhe von 50% des vereinbarten

Preises an den Veranstalter fällig. Ausgenommen davon sind

Verhinderungen durch unabwendbare, nicht reparable, technisch

bedingte Ausfälle, Diebstahl bzw. Totalausfall, andere wichtige

Gründe (höhere Gewalt), Krankheit, Unfall oder Tod.

§6 Sonstiges

Der Dienstleister unterliegt weder in der Programmgestaltung

noch in seiner Darbietung Weisungen des Veranstalters, es sei

denn, es sind Sondervereinbarungen im Rahmen einer

Vorbesprechung getroffen. Der Dienstleister ist nur an die im

Vertrag vereinbarten Bedingungen gebunden. Umfangreiche

Moderationen müssen gesondert vereinbart werden und sind

kein genereller Bestandteil.

Stromversorgung, ggf. ein Regenschutz für die Technik (am

Anlagen-Aufstellungsort), alkoholfreie Getränke und einen

Parkplatz in unmittelbarer Nähe des Zugangs zum

Veranstaltungsort für die Dauer der Be- und Entladung des

Equipment stellt der Veranstalter kostenfrei zur Verfügung.

Sofern nichts anderes vereinbart ist, wird am Veranstaltungsort

mindestens ein Stromanschluss (230V/16A) in unmittelbarer

Nähe benötigt.

 

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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNG

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